{"id":2862,"date":"2024-11-18T09:54:48","date_gmt":"2024-11-18T09:54:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.thelastresort.ch\/deutsch\/?p=2862"},"modified":"2024-11-18T09:54:48","modified_gmt":"2024-11-18T09:54:48","slug":"keine-dna-spuren-von-ihm-am-hals-der-toten-gefunden-und-trotzdem-sitzt-der-sarco-chef-immer-noch-in-u-haft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.thelastresort.ch\/deutsch\/keine-dna-spuren-von-ihm-am-hals-der-toten-gefunden-und-trotzdem-sitzt-der-sarco-chef-immer-noch-in-u-haft\/","title":{"rendered":"Keine DNA-Spuren von ihm am Hals der Toten gefunden \u2013 und trotzdem sitzt der Sarco-Chef immer noch in U-Haft"},"content":{"rendered":"<p><em>Gegen den Deutschen Florian Willet wird im Zusammenhang mit dem ersten Tod in der Suizidkapsel <\/em><em>wegen vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung ermittelt. Nun spricht erstmals sein Verteidiger.<\/em><br \/>\n<em>Simon Hehli 14.11.2024, 17.24 Uhr in <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/der-sarco-chef-sitzt-immer-noch-in-u-haft-sein-anwalt-attackiert-jetzt-die-schaffhauser-behoerden-ld.1857507\">NZZ<\/a>.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Am 23. September starb eine 64-j\u00e4hrige Amerikanerin als erste Person in der umstrittenen Suizidkapsel Sarco, in einem Schaffhauser Waldst\u00fcck. Von der Organisation The Last Resort, die die Kapsel zur Verf\u00fcgung gestellt hat, war nur eine Person vor Ort: das Vorstandsmitglied Florian Willet.<br \/>\nDie Polizei nahm ihn mit, seit sieben Wochen sitzt er inzwischen in U-Haft.<\/p>\n<p>Eine solch lange U-Haft w\u00e4re eher un\u00fcblich, wenn es lediglich um einen Verstoss gegen das Verbot ginge, Suizidbegleitungen \u00abaus selbsts\u00fcchtigen Beweggr\u00fcnden\u00bb durchzuf\u00fchren. Doch die Schaffhauser Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung: Sie schliesst nicht aus, dass die Amerikanerin durch Fremdeinwirkung gestorben ist. Dies, weil gem\u00e4ss Staatsanwaltschaft bei der Frau offenbar Verletzungen am Nacken festgestellt worden sind.<\/p>\n<p>Filmaufnahmen, die das Geschehen vom 23. September dokumentieren und von der niederl\u00e4ndischen Zeitung \u00abDe Volkskrant\u00bb ausgewertet worden sind, sollen Willet entlasten: Nichts deute darauf hin, dass der Deckel des Sarco ge\u00f6ffnet worden sein k\u00f6nnte, nachdem die Amerikanerin hineingestiegen war. Allerdings sollen die Aufnahmen L\u00fccken haben \u2013 laut den Sarco-Leuten, weil die Kameras nur auf Bewegung hin aktiv wurden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gebe es aber auch technische Aufzeichnungen der Sauerstoffkonzentration, die belegen w\u00fcrden, dass der Sauerstoffgehalt bei der Aktivierung des Sarco stark abgefallen und bis weit nach dem Tode auf t\u00f6dlichem Niveau geblieben sei. Auch das w\u00e4re nicht m\u00f6glich, wenn jemand den Deckel des Sarco ge\u00f6ffnet h\u00e4tte.<\/p>\n<p><strong>Staatsanwaltschaft schweigt<\/strong><\/p>\n<p>Details zur angeblichen Fremdeinwirkung sind von offizieller Seite nicht zu bekommen: Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft h\u00fcllt sich in Schweigen. Und das nicht nur gegen\u00fcber den Medien, sondern angeblich auch gegen\u00fcber dem Anwalt von Florian Willet, Petar Hrovat. Dieser kritisiert das<br \/>\nVorgehen in einem Gespr\u00e4ch mit der NZZ scharf: \u00abWir bekommen keine Akteneinsicht. Das ist eine eklatante Verletzung der Verteidigungsrechte.\u00bb<\/p>\n<p>Auch der Autopsiebericht liege noch nicht vor. So behauptet Hrovat, er wisse nicht, was es \u00fcberhaupt f\u00fcr Anhaltspunkte geben k\u00f6nnte f\u00fcr eine vors\u00e4tzliche T\u00f6tung. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft selbst ein Dokument vorgelegt, laut dem im Halsbereich der Verstorbenen keine DNA von Willet gefunden worden sei.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft w\u00fcrde Willet und seinen Anwalt wie eine Partei behandeln, die sich komplett verweigere. \u00abDaf\u00fcr gibt es keinen Grund, denn mein Mandant kooperiert voll und ganz und hat keine Absicht, etwas zu verheimlichen\u00bb, sagt Hrovat. Willet habe ausf\u00fchrliche Aussagen gemacht und sich nicht dagegen gewehrt, dass die Ermittler sein Handy und sein Tablet auswerten.<\/p>\n<p>Der Deutsche wartete zudem laut dem \u00abVolkskrant\u00bb-Bericht nach der Meldung an die Polizei rund zwei Stunden neben dem Sarco, bis die Schaffhauser Beh\u00f6rden endlich im Waldst\u00fcck eintrafen. Es stellt sich die Frage, ob er dies getan h\u00e4tte, wenn er die Frau eigenh\u00e4ndig umgebracht h\u00e4tte und mit entsprechenden juristischen Konsequenzen h\u00e4tte rechnen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Nitschke wollte anreisen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sarco-Erfinder Philip Nitschke und seine Frau Fiona Stewart verfolgten die Premiere der Kapsel aus sicherer Distanz. Sie h\u00e4tten der Staatsanwaltschaft jedoch angeboten, f\u00fcr eine Befragung in die Schweiz zu kommen, schrieb The Last Resort in einem <a href=\"https:\/\/www.thelastresort.ch\/contact\/media\/\">Communiqu\u00e9<\/a>. \u00abDieses Angebot wurde von der Staatsanwaltschaft in Schaffhausen abgelehnt.\u00bb<\/p>\n<p>Kein Verst\u00e4ndnis hat der Verteidiger Hrovat auch f\u00fcr den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Schaffhausen von letzter Woche: Es wies das Gesuch auf Haftentlassung ab. Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft keinerlei neue Akten vorgelegt habe im Vergleich zur Verhandlung vom<br \/>\n25. September, bei der das Gericht die U-Haft gutgeheissen hatte.<\/p>\n<p>\u00abWenn die Staatsanwaltschaft v\u00f6llig freie Hand bekommt bei der Frage, welche Akten sie vorlegt und welche nicht, dann ist das eine Aushebelung des Rechts, die Untersuchungshaft gerichtlich auf ihre Zul\u00e4ssigkeit \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen\u00bb, findet Hrovat. Es sei sehr irritierend, dass das Gericht von der Strafverfolgung nicht verlange, dass diese den Fortschritt der Ermittlungen dokumentiere.<\/p>\n<p>Hrovat verweist auf die Rechtsliteratur, laut der sich ein dringender Tatverdacht als Haftvoraussetzung im Verlauf des Verfahrens grunds\u00e4tzlich verdichten beziehungsweise ausreichend hoch verbleiben m\u00fcsse. Es sei dann ein \u00abzunehmend strengerer Massstab an die Erheblichkeit und Konkretheit des Tatverdachts zu legen\u00bb, steht im Basler Kommentar zur Strafprozessordnung. Diese Vorgaben sieht der Verteidiger im Fall Willet verletzt.<\/p>\n<p><strong>Wie entscheidet das Obergericht?<\/strong><\/p>\n<p>Hrovat will nun das Schaffhauser Obergericht anrufen, in der Hoffnung, dass es den Entscheid des ZMG revidiert. Falls er damit nicht erfolgreich ist, besteht noch die M\u00f6glichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Doch bis die Lausanner Richter entschieden h\u00e4tten, w\u00fcrden weitere<br \/>\nWochen verstreichen, in denen Willet hinter Gittern sitzt.<\/p>\n<p>Es g\u00e4lte dann weiterhin die Aussage, mit der der Erste Staatsanwalt Peter Sticher Mitte Oktober in der \u00abFrankfurter Allgemeinen Zeitung\u00bb zitiert wurde, als er noch \u00fcber den Fall des Sarco-Chefs sprach: \u00abEs ist aktuell sicher nicht geplant, ihn gehen zu lassen.\u00bb<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft m\u00f6chte sich nun weder zu den Vorw\u00fcrfen von Willets Anwalt noch zum weiteren Vorgehen \u00e4ussern, wie Sticher auf Anfrage schreibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegen den Deutschen Florian Willet wird im Zusammenhang mit dem ersten Tod in der Suizidkapsel wegen vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung ermittelt. 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